Covid-19-Krise: Es braucht dringend eine Ausweitung des Anrechts auf Kurzarbeit für Selbständige und Führungspersonen in KMU

 
Pressemitteilung - Covid-19-Krise: Es braucht dringend eine Ausweitung des Anrechts auf Kurzarbeit für Selbständige und Führungspersonen in KMU


Die Handels- und Industriekammer des Kantons Freiburg (HIKF) hat die am 8. April 2020 vom Bundesrat angekündigten Massnahmen betreffend der Ausweitung der Kurzarbeit für beruflich von der Covid-19-Pandemie Betroffene zur Kenntnis genommen. Sie entsprechen unseren Erwartungen nicht. Die HIKF fordert, in Übereinstimmung mit Westschweizer Wirtschaftskreisen und der Antenne Romande des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, schon seit Anbeginn der Krise eine umfassende Ausweitung der Anrechts auf Kurzarbeit auf Führungspersonen und Leiter von KMU und eine Ausweitung der Erwerbsausfallentschädigungen für Selbständige, die durch das erste Paket von Notmassnahmen nicht abgedeckt sind. Die Kammer hat zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat verspricht, in der kommenden Woche eine Lösung zu präsentieren: Wir erwarten, dass die entsprechenden Massnahmen rückwirkend in Kraft gesetzt werden.

Die Ausweitung des Anrechts auf Kurzarbeit für Selbständige aus der Gesundheitsbranche ist dringend und notwendig. Damit ist allerdings nicht genug: Zahlreiche Selbständige mussten einen drastischen Rückgang ihrer beruflichen Tätigkeiten in Kauf nehmen oder diese sogar – wegen Vorbehalten und Ängsten der Bevölkerung, Produkte und Dienstleistungen (die sie immer noch anbieten dürfen) in Anspruch zu nehmen – gänzlich einstellen. Diese potenziellen Kundinnen und Kunden halten sich ganz einfach an die Anordnungen des Bundesrats. Die HIKF unterstützt diese vorsichtige Politik, sie findet es aber nicht in Ordnung, die beruflich beeinträchtigten Selbständigen zu diskriminieren, und fordert deshalb eine Gleichbehandlung.

Noch dringender ist diese Gleichbehandlung bei Führungspersonen und Leitern von KMU angezeigt. Gemäss den ersten vom Bundesrat erlassenen Massnahmen erhalten diese nur gerade 3320 Franken Kurzarbeits- Entschädigung pro Monat, zahlen aber auf dem gesamten Lohn Beiträge. Diese Situation ist inakzeptabel. Die HIKF fordert, dass diese Kategorien von Beitragszahlenden wie jede andere Kategorie behandelt werden, d. h. dass sie monatlich 80 % von 12'350 Franken (versichertes Maximum) beziehen dürfen. Sie würden nur das beziehen, worauf sie tatsächlich Anspruch haben.

Die HIKF verfolgt die Entscheide, die in der nächsten Woche kommuniziert werden, aufmerksam. Die Frage nach der rückwirkenden Inkraftsetzung der Ausweitung der Kurzarbeit/Erwerbsausfallentschädigungen ist entscheidend, ebenso die Gleichbehandlung der Beitragszahlenden.


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