Die kantonale Unterstützung hilft jenen Unternehmen, die von der Covid-19-Krise am stärksten betroffen sind


Pressemitteilung - Die kantonale Unterstützung hilft jenen Unternehmen, die von der Covid-19-Krise am stärksten betroffen sind

Die Handels- und Industriekammer des Kantons Freiburg (HIKF) begrüsst den Entscheid des Staatsrats, einen Teil der Geschäftsmieten von Unternehmen zu übernehmen, die gezwungen waren, ab dem 17. März 2020 ihre Tore zu schliessen und die Tätigkeit wegen der Coronavirus-Pandemie einzustellen. Zudem verschafft die Unterstützung für Jungunternehmen, die keine Covid-Kredite beanspruchen konnten, diesen die Luft, die sie brauchen, um überleben zu können.

Mit den 12 Millionen Franken, die der Staatsrat im Rahmen einer Lösung zur Verfügung stellt, an der auch die Immobilienpartner und Asloca Freiburg beteiligt sind, wurde ein Weg gefunden, dank dem tausende von Händlern, Restaurateuren und KMU, die von den durch den Bund auferlegten Einschränkungen betroffen sind, von einer finanziellen Soforthilfe profitieren können. Die HIKF begrüsst diese pragmatische Lösung, bei der die benötigten Beiträge aus der am 17. März 2020 freigegebenen Soforthilfe von 50 Millionen Franken entnommen werden. Sie wünscht sich aber nichtsdestotrotz, dass auch eine Hilfe für Personen angedacht wird, die über eigene Geschäftsräumlichkeiten verfügen. Damit würde eine Gleichbehandlung gewährleistet. Die Hilfe könnte beispielsweise erfolgen via einen Pauschalbetrag für die Begleichung der Hypothekarzinsen. Die Hilfe für Jungunternehmen im Umfang von 5,6 Millionen Franken erscheint angemessen.

Die genannten Entscheidungen sind eine erste Antwort auf die Vorschläge, welche die HIKF den kantonalen Behörden übermittelt hat und die darauf abzielten, die lokale Wirtschaft zu erhalten. Die Kammer ist der Meinung, es müssten noch weitere, ergänzende Massnahmen ergriffen werden, um die von der Krise stark betroffenen Unternehmen zu unterstützen. Die HIKF lädt den Staatsrat dazu ein, eine Hilfe für die Finanzierung eines Teils der Fixkosten von KMU vorzusehen, sind doch die Covid-Kredite nicht auf ausnahmslos alle Unternehmen zugeschnitten. Erforderlich sind weitere Unterstützungen zugunsten der Anstellung von Lehrlingen sowie Kompensationen für den Ausgleich der Ungleichbehandlung von KMU- Leitern gegenüber Angestellten im Rahmen der Kurzarbeitsregelung.

Zusätzlich zu ihren Vorschlägen für Sofortmassnahmen arbeitet die HIKF auch an Vorschlägen im Hinblick auf das mittel- und langfristige Hochfahren der Wirtschaft nach der Aufhebung der Restriktionen.


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