Informationen der KSTV - Zustellung der Lohnausweise 2020

Das kantonale Steueramt lädt Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Kanton Freiburg ein, bis zum 12.02.2021 eine Kopie der Lohnausweise 2020 der im Kanton Freiburg wohnhaften Mitarbeitenden einzureichen. Aus IT-Gründen richtet sich dieser Antrag an alle Arbeitgeber, die möglicherweise betroffen sein könnten. Wenn Sie keine Mitarbeiter beschäftigen, können Sie diese Information ignorieren.

Alle Details sind hier verfügbar.