Das kantonale Steueramt lädt Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Kanton Freiburg ein, bis zum 12.02.2021 eine Kopie der Lohnausweise 2020 der im Kanton Freiburg wohnhaften Mitarbeitenden einzureichen. Aus IT-Gründen richtet sich dieser Antrag an alle Arbeitgeber, die möglicherweise betroffen sein könnten. Wenn Sie keine Mitarbeiter beschäftigen, können Sie diese Information ignorieren.
Alle Details sind hier verfügbar.