Kantonale Unterstützung bei Härtefällen: die HIKF begrüsst die Soforthilfe – Die Restaurationsbranche darf nicht vergessen gehen

Kantonale Unterstützung bei Härtefällen
Die HIKF begrüsst die Soforthilfe – Die Restaurationsbranche darf nicht vergessen gehen
 
Die Handels- und Industriekammer des Kantons Freiburg (HIKF) begrüsst den Plan für die Unterstützung von Unternehmen, die von der Coronakrise hart getroffen wurden. Die heute veröffentlichte Verordnung sieht Hilfen à fonds perdu in der Höhe von 15 Millionen Franken vor, die zahlreichen Akteuren, die seit anfangs Frühling einen drastischen Einbruch ihrer wirtschaftli­chen Tätigkeiten hinnehmen mussten, eine dringend benötigte Unterstützung bietet. Die HIKF hält aber fest, dass angesichts der Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um als Härtefall zu gelten, nur eine kleine Minderheit von Unternehmen aus der Restaurationsbranche in diese Kategorie fallen wird. Die Branche ist seit anfangs November ein zweites Mal von einer Schliessung betroffen. Das wird sich in den kommenden Wochen nicht ändern, deshalb ist die Branche dringend auf eine zusätzliche spezielle Hilfe angewiesen.
 
Der Kanton hat rasch gehandelt und noch vor dem Bundesrat die Modalitäten für die Vergabe eines kantonalen Beitrags in der Höhe von 15 Millionen Franken veröffentlicht, der für Härtefälle eingesetzt werden soll. Dieses proaktive Vorgehen verleiht den am stärksten betroffenen Unternehmen – aus dem Eventsektor, dem Tourismus oder der Reisebranche – wieder Hoffnung. Die HIKF unterstützt zudem vollumfänglich die Absicht des Staatsrats, die Unterstützung nicht auf bestimmte Branchen zu beschrän­ken, und sie ruft zu Pragmatismus auf. Sie begrüsst auch den Willen der Kantonsregierung, die Situation weiter eng zu begleiten und «schnell und entschlossen im Rahmen der Möglichkeiten zu handeln, um die betroffenen Personen und Unternehmen zu unterstützen».
 
Aus dieser Perspektive heraus regt die HIKF den Staatsrat an, die Unterstützung für die Restaurations­branche rasch zu ergänzen. Von den Restaurationsbetrieben werden nur die wenigsten eine Härtefallrege­lung in Anspruch nehmen können, werden doch die dieses Jahr erhaltenen Kurzarbeits- und Erwerbsaus­fallentschädigungen zum Umsatz gerechnet. Das Vorgehen ist sicherlich gerechtfertigt, um die schlimms­ten Härtefälle zu definieren, es ist aber zu eng ausgelegt und deshalb nicht anwendbar auf eine Branche, die auf Geheiss der kantonalen Behörden am 4. November ihren Betrieb einstellen musste. Die letzte Woche beschlossenen Unterstützungsbeträge für die Bezahlung der Mieten oder der Hypothekarzinsen waren ein erster, wichtiger Schritt. Er reicht aber nicht aus, wenn man verhindern will, dass die Branche untergeht.

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