Um zu verhindern, dass jedes Unternehmen ein kompliziertes und kostspieliges System auf die Beine stellen muss, bietet die HIKF denjenigen Unternehmen, die sich einem gemeinsamen System anschliessen möchten, einen Dienst für die Prävention und Schlichtung interner Konflikte an.

 
Gesetzliche Verpflichtungen des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die körperliche und psychische Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu schützen. Das Bundesgericht hat diese Pflicht in einem wichtigen Urteil konkretisiert (2C_464/2011). Unabhängig von seiner Grösse muss der Arbeitgeber eine Vertrauensperson ausserhalb der Hierarchie bezeichnen, an welche sich die Arbeitnehmer bei internen Arbeitskonflikten - oder um ihnen vorzubeugen - für Rat und Unterstützung wenden können.
Diese Vertrauensperson kann innerhalb oder ausserhalb des Unternehmens bestimmt werden und darf nicht in einem hierarchischen Verhältnis zu den Arbeitnehmern stehen. Somit sind der Direktor und in der Regel auch das HR Personal als Vertrauensperson innerhalb des Unternehmens ausgeschlossen.

 
Beitritt
Die Unternehmen können von dieser Dienstleistung Gebrauch machen, indem sie die Charta unterschreiben. Mit dem Beitritt anerkennen die Arbeitgeber ihre gesetzliche Pflicht, die körperliche und psychische Gesundheit ihrer Arbeitnehmer zu schützen und verpflichten sich dazu, ein harmonisches Arbeitsklima zu fördern und interne Konflikte einvernehmlich statt gerichtlich zu lösen.

 
Vorteile
Der Beitritt zu dieser Dienstleistung bietet zahlreiche Vorteile für die Arbeitgeber. Er ermöglicht ihnen, die Schlichtung interner Konflikte an Fachpersonen zu delegieren und so kostbare Zeit zu sparen und gleichzeitig mit der geltenden Gesetzgebung und Rechtsprechung im Einklang zu stehen. Ausserdem werden die Konflikte einvernehmlich und dauerhaft geregelt - und eine Schlichtung auf gütlichem Weg ist billiger als eine Schlichtung auf gerichtlichem Weg.

 
Vorgehenswise im Falle eines Konfliktes
  1. Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kann sich an die HIKF wenden (per Telefon, per E-Mail oder durch Ausfüllen des Gesuchformulars)
  2. Die HIKF ernennt eine externe, neutrale, unabhängige und unparteiische Vertrauensperson
  3. Sitzungen bis zu 3 Stunden zwischen der betroffenen Person und der Vertrauensperson, unter Gewährleistung der Vertraulichkeit
  4. Werden die Dienste länger benötigt, muss der Arbeitgeber seine Zustimmung geben, damit das Verfahren weitergeführt werden kann
  5. Die Vertrauensperson beendet das Verfahren, falls eine der Parteien die Dienstleistung auf missbräuchliche, übermässige oder unbegründete Art und Weise benützt.