Beglaubigungen

Sie werden innert 24 Stunden bedient

Die HIKF fungiert als neutraler Vermittler, der auf einem Vertrauensverhältnis zwischen Zollbehörden und privaten Unternehmen basiert.

Sie informiert Exporteure über die von den Importländern geforderten Zollformalitäten sowie über die geltenden Handelsabkommen. Innerhalb von maximal 24 Stunden beglaubigt die HIKF alle für den Export erforderlichen Dokumente, wie Ursprungszeugnisse, Rechnungen, Bescheinigungen und andere Belege.
(Die Formulare und Vorlagen finden Sie in der rechten Spalte der Seite.)

Unternehmen können auch Certify nutzen, eine Plattform für die elektronische Beglaubigung.

Es gibt zwei Systeme zur Bescheinigung der Warenursprung:

  1. Das Präferenzsystem, das gilt, wenn die Schweiz ein Freihandelsabkommen mit dem Bestimmungsland geschlossen hat.
  2. Das Nichtpräferenzsystem, das gilt, wenn zwischen der Schweiz und dem Importland kein Freihandelsabkommen unterzeichnet wurde.