Exportdienst

Die Exportabteilung der HIKF berät Sie hinsichtlich der Exportdokumente, die Sie den Zollbehörden vorlegen müssen, um Ihren Handel mit dem Ausland zu erleichtern und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Er ist auch dafür zuständig, die Herkunft der exportierten Produkte zu bescheinigen und die Exportdokumente zu beglaubigen.

Außerdem bietet er gezielte Schulungen entsprechend den Bedürfnissen der Mitglieder sowie thematische Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der HIKF oder eines Unternehmens an.

Dienstleistungen

Das Carnet ATA (Admission Temporaire / Temporary Admission) ist ein internationales Zolldokument, das die üblicherweise für die Einfuhr, Ausfuhr und den vorübergehenden Transit von Waren erforderlichen nationalen Dokumente ersetzt.

Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) soll den Erhalt bedrohter Tier- und Pflanzenarten gewährleisten und leistet damit einen aktiven Beitrag zum Schutz der Biodiversität.

Die HIKF fungiert als neutraler Vermittler, der auf einem Vertrauensverhältnis zwischen Zollbehörden und privaten Unternehmen basiert.

Sie informiert Exporteure über die von den Importländern geforderten Zollformalitäten sowie über die geltenden Handelsabkommen. Innerhalb von maximal 24 Stunden beglaubigt die HIKF alle für den Export erforderlichen Dokumente, wie Ursprungszeugnisse, Rechnungen, Bescheinigungen und andere Belege.