Beschleunigte Ein- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen
Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) soll den Erhalt bedrohter Tier- und Pflanzenarten gewährleisten und leistet damit einen aktiven Beitrag zum Schutz der Biodiversität.
In der Schweiz ist für die Ein- und Ausfuhr von CITES-pflichtigen Exemplaren in der Regel eine Einfuhr- und Ausfuhrbewilligung erforderlich. Diese Bescheinigungen gelten beispielsweise für Produkte wie Uhrenarmbänder aus Krokodilleder.
Die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ausgestellten Bewilligungen können gegen eine Gebühr von CHF 10.– zur raschen Beglaubigung an die HIKF weitergeleitet werden.