Das Bundesgesetz über schafft eine Rechtsgrundlage für die Ausstellung digitaler Ausweise (E-ID), die dem Bund übertragen wird, der für den Betrieb der erforderlichen technischen Infrastruktur zuständig ist. Der Schutz der Privatsphäre und die Datensicherheit werden so bestmöglich gewährleistet.
Konkret ermöglicht die E-ID den Nachweis der Identität mit einem elektronischen Dokument, das den Weg für die Unterzeichnung von Online-Verträgen ebnet. Sie wird auch die Identifizierungsprozesse von Personen verbessern, wenn dies bei Online-Interaktionen erforderlich ist (z. B. beim Kauf von Alkohol im Internet). Es besteht keine Verpflichtung, eine E-ID zu besitzen, und es steht den Unternehmen frei, diese zu nutzen oder nicht. Dieses Projekt wird dazu beitragen, die Verwaltungskosten zu senken und neue Möglichkeiten für innovative Geschäftsmodelle zu schaffen.