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Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung

Standpunkt der CCIF: 
JA

Das Bundesgesetz über die individuelle Besteuerung ist ein indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für eine vom Zivilstand unabhängige individuelle Besteuerung (Steuergerechtigkeitsinitiative)», die im September 2022 eingereicht wurde. Es sieht vor, dass alle Steuerpflichtigen unabhängig von ihrem Zivilstand besteuert werden. Die Einkommen und Vermögen von Ehepaaren werden entsprechend den zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt, wie dies bereits bei unverheirateten Paaren der Fall ist.

Diese Änderungen werden zu einem Rückgang der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer führen, der auf der Grundlage des Steuerjahres 2024 auf etwa 1 Milliarde Franken pro Jahr berechnet wird. Dieser Einnahmeausfall wird zu etwa 800 Millionen Franken vom Bund und zu etwa 200 Millionen Franken von den Kantonen getragen. Für Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, werden die Steuern gesenkt und gerechter gestaltet. Die Reform wird sich hingegen leicht negativ auf Alleinstehende mit einem oder mehreren Kindern sowie auf Paare auswirken, bei denen einer der Partner keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.

Die HIKF stellt fest, dass das derzeitige System verheiratete Paare benachteiligt. Die vom Parlament verabschiedete Reform behebt dieses Problem weitgehend und geht somit in die richtige Richtung. Sie wird verheiratete Teilzeitbeschäftigte dazu motivieren, ihre Arbeitszeit zu erhöhen, was durch das derzeitige Steuersystem aufgrund der hohen Belastung durch die Einkommenssumme eher erschwert wird. Aus wirtschaftlicher Sicht ist diese Reform ein hervorragendes Mittel, um die Erwerbstätigkeit der in der Schweiz ansässigen Personen zu fördern. Dies würde den Arbeitskräftemangel verringern und gleichzeitig für mehr Steuergerechtigkeit sorgen.