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Kantonale Gesetzesinitiative «Für einen Mindestlohn»

Standpunkt der CCIF: 
NEIN

Diese Initiative sieht die Einführung eines Mindestlohns von 23 Franken pro Stunde im Kanton Freiburg vor, der jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst wird. Dieser Mindestlohn würde Vorrang vor den niedrigeren Beträgen haben, die in den geltenden Gesamtarbeitsverträgen bestimmter Branchen ausgehandelt wurden. Ausnahmen sind nur fürLehrlinge, Personen, die im Rahmen einer Ausbildung ein Praktikum absolvieren, sowie landwirtschaftliche Betriebe vorgesehen. Die von Studierenden ausgeübten Tätigkeiten werden in das Gesetz aufgenommen.


 


Die HIKF ist der Ansicht, dass die Festlegung der Löhne in die Zuständigkeit der Sozialpartner und nicht des Staates fällt. Ein automatisch indexierter Mindestbetrag gefährdet das Schweizer Modell der Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Er wird zu einer Abwertung der beruflichen Bildung in bestimmten Branchen mit geringen Margen führen, insbesondere in der Gastronomie. Er könnte auch zu einem Rückgang der Zahl der Arbeitsplätze in diesem Sektor sowie im Reinigungsgewerbe führen, wie dies in Genf nach der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2020 der Fall war. Generell wird der Mindestlohn mit dem Mechanismus der automatischen Indexierung zu einer Abwärtsangleichung der Löhne führen, wenn die Inflation wieder auf ein höheres Niveau steigt. Auch die Zahl der Arbeitsplätze, die Studierenden angeboten werden, wird sinken.