Coronavirus | mögliche Ausdehnung der Zertifikatspflicht

  • Ausdehnung der bestehenden Zertifikationspflicht auf alle Innenbereiche von Restaurants, Bars und Clubs, Veranstaltungen im Innern, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten
Mit dem Zertifikat wird das Übertragungsrisiko reduziert, weil nur noch Personen zusammentreffen, die nicht ansteckend sind oder ein geringes Risiko aufweisen, ansteckend zu sein. Anders als in früheren Infektionswellen soll auf die Schliessung ganzer Branchen oder Verbote von bestimmten Aktivitäten verzichtet werden.

Die bekannten Hygiene- und Abstandsempfehlungen, die Quarantäneregeln sowie die generelle Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, Läden und im öffentlichen Verkehr bleiben unverändert.
  • Nutzung des Zertifikats im Arbeitsbereich wird in der Verordnung geklär. 
Es soll explizit festgehalten werden, dass die Arbeitgeber das Vorhandensein eines Zertifikats prüfen dürfen, wenn dies der Festlegung angemessener Schutzmassnahmen oder der Umsetzung des Testkonzepts dient.
  •  Anpassung der nationalen Teststrategie
Insbesondere soll das repetitive Testen in Schulen und Betrieben weitergeführt werden. Diese repetitiven Tests werden weiterhin vom Bund finanziert. Tests für Personen mit Symptomen werden weiterhin vom Bund übernommen.
 
  • COVID-Zertifikat: Kosten für präventive Tests müssen selber getragen werden

Ab 1. Oktober 2021 müssen asymptomatische Personen, die sich testen lassen, um ein Zertifikat zu erhalten, den Test selber bezahlen. Die Möglichkeit zur kostenlosen Impfung besteht weiterhin.