Die Reform des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) zielt darauf ab, die Finanzierung der zweiten Säule zu stärken, das Rentenniveau insgesamt zu halten und das Rentenniveau von Teilzeitbeschäftigten zu verbessern - das sind fast 60% der Frauen und 20% der Männer. Die Notwendigkeit der Reform ergibt sich vor allem aus der steigenden Lebenserwartung der Versicherten und der wachsenden Zahl von Teilzeitbeschäftigten, die aufgrund der Eintrittsschwellen oft nicht in die zweite Säule aufgenommen werden. Die Reform beruht auf mehreren Massnahmen:
- Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8% auf 6%;
- Finanzieller Ausgleich für Beitragszahler mit niedrigem Einkommen.
- Senkung der Eintrittsschwelle für das BVG auf 19'845 Franken Jahreslohn (derzeit 22’050 Franken).
- Koordinationsabzug proportional zum Lohn (20% des AHV-Lohns) und nicht mehr fix (derzeit 25'725 Franken).
- Einführung von zwei Beitragssätzen: 9% bis 44 Jahre und 14% ab 45 Jahre (bisher vier verschiedene Beitragssätze).
Dank diesem Katalog von Bestimmungen werden rund 100'000 zusätzliche Personen, mehrheitlich Teilzeitbeschäftigte und Frauen, zu BVG-Beitragszahlern. Die Senkung des Koordinationsabzugs wird auch dazu führen, dass das Alterskapital vieler Versicherter steigt. Gleichzeitig ermöglicht die Reform eine Vereinfachung der Beitragssätze (zwei statt vier), was die Arbeitskosten für Personen über 55 Jahre senken wird. Diese Massnahme kommt vor dem Hintergrund eines anhaltenden Arbeitskräftemangels genau zum richtigen Zeitpunkt. Das neue LLP ermöglicht es schliesslich, die Querfinanzierung zu mildern, d. h. die Auszahlung von Leistungen an eine Generation, die mehr erhält, als sie eingezahlt hat, da der Umwandlungssatz nicht mehr mit der Lebenserwartung in Verbindung steht.
Dies ist eine faire Lösung. Die Erwerbstätigen werden nicht einseitig belastet und die derzeitigen Rentner werden nicht beeinträchtigt. Die Rentensenkungen der Übergangsgeneration werden angemessen kompensiert.