Kurzarbeitsentschädigung und Coronavirus | Wichtige Änderungen laufen bald aus

  • Wiedereinführung des ordentlichen Verfahrens für die Voranmeldung von Kurzarbeit ab dem 1. September 2021: Das vereinfachte Verfahren wird ab diesem Tag hinfällig. Bitte nutzen Sie ab diesem Datum wieder das Standard-Formular zur Voranmeldung von Kurzarbeit, das auf arbeit.swiss heruntergeladen werden kann.
  • Verlängerung des summarischen Verfahrens bis am 30. September 2021: Für die Abrechnung von Kurzarbeit, die an die Arbeitslosenkasse geschickt wird, gilt bis Ende September vorerst weiterhin das summarische Verfahren. Das Formular kann ebenfalls auf arbeit.swiss heruntergeladen werden:
  • Zudem wurde der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für Lernende sowie Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen bis am 30. September verlängert. Für Personen aus den beiden letztgenannten Kategorien besteht der Anspruch jedoch nur, sofern die betriebliche Tätigkeit durch behördlich angeordnete Massnahmen weiterhin erheblich eingeschränkt ist.