Arztzeugnis bei Überschreitung der 5-tägigen Isolation

Seit einigen Wochen grassiert in unserem Land die Omikron-Welle und verursacht so viele positive Fälle wie noch nie seit Beginn dieser Pandemie. Die Omikron-Variante ist viel ansteckender, aber glücklicherweise dauert die Erkrankung weniger lang und die Symptome sind weniger schwerwiegend als bei den vorherigen Varianten.

Der Bundesrat hat beschlossen, die Dauer der Isolation bei einer COVID-19-Infektion sowie die Dauer der Quarantäne von Kontaktfällen auf 5 Tage zu verkürzen. Mit dieser Massnahme soll die Zahl der Personen, die der Arbeit fernbleiben, gesenkt und dadurch die Abwesenheitsquote beim Personal und deren Auswirkungen auf das Gesundheitssystem, die Wirtschaft und die Gesellschaft im Allgemeinen verringert werden. Im Rahmen der Konsultation hatte sich der Kanton Freiburg für diese Massnahme ausgesprochen.

Bei der Isolation ist die Dauer von 5 Tagen indes zu relativieren, denn: Eine infizierte Person kann die Isolation nur dann verlassen, wenn sie am Ende dieser 5 Tage seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Aus diesem Grund kann die vom Kantonsarzt angeordnete Isolation länger dauern als die in der Verfügung angegebenen 5 Tage.

Die Erfahrungen der letzten Woche zeigen, dass viele Infizierte auch nach 5 Tagen noch Symptome aufweisen. Dies führt dazu, dass sie eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen müssen, um ein Arztzeugnis zu beantragen, das sie ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen. Rund 40 % der Personen in Isolation sind von einer solchen Verlängerung betroffen, was dazu führt, dass täglich mehrere hundert Arbeitnehmende eine ärztliche Konsultation benötigen, was wiederum eine enorme zusätzliche Belastung für die Ärzteschaft verursacht, die durch die Pandemie ohnehin schon stark gefordert ist.

Angesichts dessen bittet die Sanitäts-Taskforce Covid19 Sie um Folgendes: Ersuchen Sie Partner und Mitglieder sowie Betriebe, Geschäfte und Dienste, die Möglichkeit zu prüfen, darauf zu verzichten, systematisch ein Arztzeugnis zu verlangen, um eine Abwesenheit nach Ablauf der 5-tägigen Isolation zu begründen, zumindest bis zum 8. Tag (5 Tage Isolation + die üblicherweise tolerierten 3 Krankheitstage), ggf. auch länger, und den Angestellten gegenüber eine gewisse Flexibilität an den Tag zu legen. Eine solche Empfehlung wurde den Unternehmen bereits während der saisonalen Grippewellen gemacht. Es ist zu betonen, dass diese Massnahme zeitlich begrenzt ist und nicht mehr relevant sein wird, sobald die Fallzahlen deutlich zurückgehen.

Mit dieser Toleranz tragen Sie dazu bei, das Gesundheitssystem zu entlasten, das während dieser Welle auf eine harte Probe gestellt wird.