Stellensuche vor der Arbeitslosigkeit: Erinnerung für die Unternehmen

Stellensuche vor der Arbeitslosigkeit: Erinnerung für die Unternehmen
Informationen das Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) :

Wir möchten Sie auf ein Thema aufmerksam machen, das von Seiten der Unternehmen Sensibilisierungsarbeit erfordert. Es geht um die Pflicht von entlassenen Arbeitnehmenden, ab Erhalt der Kündigung mit der Stellensuche zu beginnen, also schon bevor sie sich arbeitslos melden. Das Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) stellt nämlich fest, dass diese Pflicht immer weniger beachtet wird.

Stellensuchende müssen zwingend zwei bis drei Bewerbungen pro Woche schreiben und die Nachweise dafür aufbewahren. Bei unbefristeten Arbeitsverträgen beginnt die Pflicht zur Stellensuche ab Kenntnisnahme der Kündigung. Bei befristeten Arbeitsverträgen beginnt sie drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Personen, die vor der Arbeitslosigkeit keine oder zu wenig Arbeitsbemühungen geleistet haben, werden sanktioniert, indem ihnen die Arbeitslosentaggelder vorübergehend gestrichen werden.

Um dies zu vermeiden, erinnern wir Sie daran, Ihre Mitarbeiter auf ihre Pflicht zur Arbeitssuche hinzuweisen, wenn sie entlassen werden oder drei Monate vor dem Ende eines befristeten Arbeitsvertrags. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Amts für den Arbeitsmarkt: www.fr.ch/de/vwbd/ama. Unser Rechtsdienst steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung (juridique.spe@fr.ch - 026 305 96 57).

Beilage: Anmeldung zur Arbeitslosigkeit - Leitfaden für Stellensuchende